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Energieausweis/Energieberatung in Ahrensburg

Thermografieaktion 2019/2020

Kosten minimieren - EnergieeinSPARpotentiale aufdecken

Etwas Warmes Braucht der MenschDie Ausgaben für Energie steigen und steigen - spätestens jetzt sollte der Punkt für eine professionelle Energieberatung erreicht sein – Entdecken Sie Sparpotentiale für Ihr Portemonnaie.

Aber es gibt noch weitere wesentliche Gründe zur Energieeinsparung. So ist der Klimaschutz  eine der  größten umweltpolitischen Herausforderungen.  Mit dem  Kyoto-Protokoll zum UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen haben sich deshalb die Industriestaaten verpflichtet, die Emissionen  von CO2 gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Die Zielmarke für Deutschland ist dabei eine Emissionsminderung um ca. 20 Prozent.

Ein ganz wesentlicher Beitrag zur Umsetzung dieser Einsparungsziele kann im Gebäudebestand geleistet werden. Die erheblichen Wärmeverluste insbesondere im Altbaubestand lassen sich durch konsequente Wärmedämmung der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster, Kellerboden) deutlich reduzieren.

Würden allein in Deutschland alle Altbauten den aktuellen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz entsprechen, könnten - so Untersuchungen des Umweltbundesamtes - rund 30 Milliarden Liter Heizöl eingespart werden. (In dieser Zahl sind auch die anderen Energieträger wie Strom, Gas mit hineingerechnet.)

Um diese enormen Einsparpotenziale zu nutzen, soll die Einführung des Energiepasses für alle Gebäude helfen. Die Vorgabe für die Einführung des Energiepasses zur  Entwicklung energetischer Gebäudestandards  ist in der EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festgehalten.  Sie ist  2003 in Kraft getreten und musste innerhalb von drei Jahren in den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Am 26. Juli 2007 wurde die EnEV 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Seit dem 1.Oktober 2009 ist die neueste Energiesparverordnung, die EnEV 2009 in Kraft!

Zu den wichtigsten Neuerungen seit Einführung der EnEV im Jahr 2007 gehört die Einführung eines Energieausweises für Wohngebäude im Bestand. Der Ausweis wurde zeitlich versetzt ab dem 1. Juli 2008 für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Vermietung zur Pflicht und muss den Interessenten zugänglich gemacht werden.
Je nach Alter des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis notwendig.

Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.


Foto: webcord/Zelt mit Windmauer // Quelle: PHOTOCASE